Leistungen
Das Fachgebiet umfasst Ohren, Nase, Rachen und Kehlkopf. Untersucht wird, was der Befund verlangt.
- Fachgebiet
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Das Fachgebiet umfasst Ohren, Nase, Rachen und Kehlkopf. Je nach Beschwerden kommen unterschiedliche Untersuchungen in Frage.
Häufige Anlässe sind Hörminderung und Ohrgeräusche, Druckgefühl oder Verstopfung der Nase, Beschwerden der Nasennebenhöhlen, wiederkehrende Halsschmerzen, Heiserkeit und Schluckbeschwerden.
- Zusatzbezeichnung
Allergologie
Zur allergologischen Diagnostik gehören Hauttestungen und die Bestimmung von Antikörpern im Blut. Welche Untersuchung sinnvoll ist, richtet sich nach Beschwerden und Vorgeschichte.
Bei geeigneter Indikation ist eine spezifische Immuntherapie möglich, umgangssprachlich Hyposensibilisierung.
Die Zusatzbezeichnung Allergologie verleiht die Landesärztekammer nach einer zusätzlichen Weiterbildung.
- Zusatzbezeichnung
Naturheilverfahren
Die Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren erlaubt es, naturheilkundliche Verfahren in die fachärztliche Behandlung einzubeziehen.
Die Verfahren ergänzen die HNO-ärztliche Behandlung, sie ersetzen sie nicht. Welche Methode im Einzelfall sinnvoll ist, besprechen wir in der Sprechstunde.
Verliehen wird die Zusatzbezeichnung von der Landesärztekammer nach einer zusätzlichen, gesetzlich geregelten Weiterbildung. Führen darf sie nur, wer diese Weiterbildung nachgewiesen hat.
- Zusatzbezeichnung
Manuelle Medizin / Chirotherapie
Die manuelle Medizin untersucht und behandelt Funktionsstörungen des Bewegungsapparates mit den Händen.
Im HNO-Fachgebiet kommt sie unter anderem bei Beschwerden mit Bezug zu Halswirbelsäule und Kopfbereich in Frage.
Auch diese Zusatzbezeichnung verleiht die Landesärztekammer nach einer zusätzlichen Weiterbildung.
- Leistungsbereich
Schnarchen und schlafbezogene Atmungsstörungen
Schnarchen kann harmlos sein, aber auch auf eine schlafbezogene Atmungsstörung hinweisen.
Die HNO-ärztliche Abklärung umfasst die Untersuchung von Nase, Rachen und Kehlkopf.
Untersuchungen
- Ohrenspiegelung
- Hörtests
- Nasenendoskopie
- Abklärung der Nasennebenhöhlen
- Untersuchung von Rachen und Kehlkopf
- Allergologische Testung
Nicht jede Untersuchung ist in jedem Fall sinnvoll. Was gemacht wird, richtet sich nach dem Befund und wird in der Sprechstunde besprochen.
Zusatzbezeichnungen
Zusatzbezeichnungen verleiht die Landesärztekammer nach einer zusätzlichen, gesetzlich geregelten Weiterbildung. Führen darf sie nur, wer diese Weiterbildung nachgewiesen hat. Sie erweitern das fachärztliche Spektrum, ohne das Fachgebiet zu ersetzen.