Die Praxis
Privatarztpraxis für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld.
Privatrechnung
Die Praxis ist eine Privatarztpraxis. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.
Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe ein.
Fragen zur Abrechnung klären wir vorab am Telefon. Das erspart Überraschungen.
Erster Termin
Für die Terminvergabe nennen Sie kurz Ihr Anliegen. Danach lässt sich einschätzen, wie viel Zeit einzuplanen ist.
Bringen Sie, wenn vorhanden, Vorbefunde, Arztbriefe und eine Liste Ihrer aktuellen Medikamente mit. Vorhandene Befunde ersparen Doppeluntersuchungen.
Ausführliche Fragen und Antworten finden Sie unter Häufige Fragen.